Neue Coronaschutzverordnung – 3-G-Regeln gelten ab morgen (20.08.2021)

Liebe Mitglieder,
mit der neuen Coronaschutzverordnung hat NRW eine Kursänderung vorgenommen.
Für den Sport ist in der Verordnung nicht mehr geregelt was erlaubt ist, sondern wer teilnehmen darf.
Für uns bedeutet das:
 
- Ab morgen (20.08.21) dürfen am Training nur noch immunisierte oder getestete Personen teilnehmen. Als immunisiert gelten Geimpfte und Genesene.
- Schulkinder gelten grundsätzlich als getestet, da sie an verbindlichen Schultests teilnehmen.*
- Kinder bis zum Schuleintritt sind getesteten Personen gleichgestellt.
- Trainer und Übungsleiter sind wie Teilnehmer zu bewerten.
 
*Die Pflicht zur Vorlage eines Schülerausweises gilt für Jugendliche ab 15 Jahren. Kinder und Jugendliche unter 15 Jahren sind schulpflichtig und gelten damit aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen grundsätzlich als getestete Personen. (Quelle Land NRW)
 
Wichtig: Bitte bringt ab morgen zum Sport einen Nachweis mit, der besagt, dass ihr entweder geimpft, genesen oder getestet seid. Schüler und Kinder vor Schuleinritt sind davon ausgenommen.
 
Danke für eure Mithilfe!
 
Euer MHV
 
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